Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler!
Analog zu den Maßnahmen im allgemeinen Schulbereich wird auch in der Musikschule für die Zeit des angekündigten Lockdowns Distance-Learning empfohlen.
Wir wollen jedoch, wo dies nicht möglich ist, auch weiterhin die Möglichkeit bieten, den Musikunterricht in der Musikschule zu besuchen. Allerdings bitten wir zu akzeptieren, dass auch die Lehrkraft entscheiden kann, ob sie einem Präsenzunterricht zustimmt oder eher online unterrichtet. Das bitte mit der entsprechenden Lehrkraft abzusprechen.
Für den Besuch des Unterrichts in der Musikschule ist jedenfalls ein gültiger Ninja-Pass oder ein gültiger PCR-Test unbedingt erforderlich.
Gruppenunterricht in Tanz und Musikalischer Früherziehung wird in der MS nicht stattfinden, es wird aber Arbeitsaufträge oder Videounterricht geben. Ensembleunterricht wird für die Zeit des Lockdowns nicht stattfinden.
Ebenso wird es für die Dauer des Lockdowns keine Musikschulkonzerte und Klassenabende geben.
Die Hygienebestimmungen ab 22.11.2021 für den Besuch der Musikschule:
Schülerinnen und Schüler benötigen einen gültigen Nachweis im Ninja-Pass. Wer keinen Ninja-Pass hat oder kein gültiges Pickerl im Pass (weil er z.B. nicht in der Schule war), benötigt einen gültigen PCR-Test.
Im gesamten Schulgebäude gilt Maskenpflicht. Bis 14 Jahre genügt ein MNS, ab 15 Jahren ist eine FFP2-Maske notwendig. Die Maske ist durchgehend zu tragen, ausgenommen bei Blasinstrumenten und Gesang während des Musizierens/Singens.
Lehrkräfte tragen jedenfalls durchgehend eine FFP2-Maske, werden daher auch im Unterricht nicht auf Blasinstrumenten spielen.
Grundlegende Hygienemaßnahmen, wie Hände waschen/desinfizieren, Abstand halten und Raum lüften, gelten weiterhin.
Begleitpersonen dürfen während des Lockdowns die Musikschule nicht betreten.
Dir. Mag. Anton Straka